Das erwartet Sie hier
Wann kostenloses Streamen illegal ist, wie Sie illegale Streaming-Anbieter erkennen und was Sie tun sollten, wenn Sie eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Lange Zeit war das kostenlose Streamen von aktuellen Serien und Kinofilmen im Internet eine Grauzone.
Ein Gerichtsurteil von 2017 machte jedoch klar: Streamen ist für Anbieter und Nutzer illegal.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich an legale Streamingportale wie Netflix oder Amazon Prime halten.
Direkt zum Inhalt
- Kostenloses Streamen: illegal oder nicht?
- Das droht Konsumenten, die illegal streamen
- Post vom Anwalt: was tun?
- Eine Rechtsschutzversicherung schützt
- So erkennen Nutzer illegale Anbieter
- Wo legal streamen?
- Der Fall „Filmspeler“ vor Gericht
Das erwartet Sie hier
Wann kostenloses Streamen illegal ist, wie Sie illegale Streaming-Anbieter erkennen und was Sie tun sollten, wenn Sie eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten.
Inhalt dieser Seite
- Kostenloses Streamen: illegal oder nicht?
- Das droht Konsumenten, die illegal streamen
- Post vom Anwalt: was tun?
- Eine Rechtsschutzversicherung schützt
- So erkennen Nutzer illegale Anbieter
- Wo legal streamen?
- Der Fall „Filmspeler“ vor Gericht
Das Wichtigste in Kürze
Lange Zeit war das kostenlose Streamen von aktuellen Serien und Kinofilmen im Internet eine Grauzone.
Ein Gerichtsurteil von 2017 machte jedoch klar: Streamen ist für Anbieter und Nutzer illegal.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich an legale Streamingportale wie Netflix oder Amazon Prime halten.
Kostenloses Streamen: illegal oder nicht?
Breaking Bad, Game of Thrones, The Walking Dead und Co. – Lange Zeit befanden sich Film- und Serienjunkies in einer Grauzone, wenn sie ihre Lieblingsserien und -filme kostenlos über Streaming-Plattformen wie kinox.to oder movie4k.to konsumierten. Dort sind brandaktuelle Filme und Serien schon kurz nach dem (Kino)Start zu finden und können kostenlos angeschaut werden. Im April 2017 brachte der Europäische Gerichtshof jedoch endlich Klarheit in Sachen Streaming anhand eines konkreten Falls und machte aus der Grauzone eine rote Alarmzone. Die Antwort auf die Frage, ob Streamen illegal ist, kann man seitdem ganz klar mit “Ja” beantworten.
Was ist überhaupt Streaming?
Beim Streamen wird, anders als beim Download, nicht der gesamte Film oder die komplette Serie dauerhaft auf dem PC gespeichert. Die Dateien werden hierbei nur stückchenweise und temporär im Cache zwischengespeichert und direkt verarbeitet. Wird der Mediaplayer geschlossen, werden auch die Daten wieder verworfen.
Das droht Konsumenten, die illegal streamen
Bis zu dem Urteil des EuGH hatten die Nutzer illegaler Streaming-Plattformen keinen Grund zur Sorge. Allein die Anbieter solcher Plattformen mussten mit harten Konsequenzen, wie Geld- und Gefängnisstrafen rechnen, denn allein die Verbreitung von illegalen multimedialen Inhalten galt als Urheberrechtsverletzung. Das hat sich mit dem Urteil des EuGH jetzt geändert.
Abmahnungen und Kosten
Bis jetzt gab es aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes noch keine Abmahnwelle für die Nutzer dieser illegaler Streaming-Portale. Das liegt Christian Solmecke, einem aufIT- und Internetrecht spezialisiertem Rechtsanwalt, zufolge daran, dass die Nutzer ausschließlich über ihre IP-Adresse ermittelt und zurückverfolgt werden können (Quelle). Diese wird jedoch in der Regel nur ein paar Tage lang von den Streaming-Anbietern gespeichert, wenn überhaupt – eine viel zu kurze Zeit für etwaige Nachforschungen seitens der Polizei oder eines Anwalts. Anders sehe es bei Premium-Nutzer aus, denn deren IP-Adressen werden für längere Zeit gespeichert.
Außerdem agieren die Anbieter der illegalen Plattformen anonym aus dem Ausland, was es den Ermittelnden noch schwerer macht, der Sache nachzugehen.
Solmecke erklärt weiterhin: “Die Abmahnkosten sind seit einiger Zeit auf ca. 150 Euro im Privatbereich gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumierten Film dürfte bei etwa fünf bis zehn Euro liegen.” Das könnte in erster Linie für Premium-Nutzer rückwirkend ziemlich teuer werden, denn deren IP-Adressen werden für längere Zeit gespeichert und Schadensersatzansprüche verjähren erst in zehn Jahren. Um die IP-Adressen zu bekommen, müssten wiederum erst die Server der illegalen Plattformen von der Polizei beschlagnahmt werden. Das dies tatsächlich funktioniert, hat die Razzia im Jahr 2011 bei kino.to, dem Vorgänger von kinox.to, bewiesen.
Trotz der schwierigen Rückverfolgungsumstände ist es jedoch immer möglich, dass Nutzern Post von einem Anwalt aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Haus flattert. Jedes mal, wenn ein Film oder eine Serie illegal gestreamt wird besteht ein Rechtsrisiko.
Info: Das sind Premium-Nutzer
Premium-Nutzer haben sich auf illegalen Plattformen registriert und bezahlen Geld, um weniger Werbung angezeigt zu bekommen und Streams in einer besseren Qualität sehen zu können. Dazu wird ein Account angelegt, auf dem unter Umständen sogar persönliche Daten hinterlegt werden.
Post vom Anwalt: was tun?
Sollten betroffene Nutzer dann wirklich Post vom Anwalt mit einer Abmahnung erhalten, bleiben nicht viele Möglichkeiten, den Schaden abzuwenden. Betroffene können entweder ganz einfach die geforderte Strafe zahlen, und in Zukunft nur noch auf legale Streaming-Seiten zurückgreifen, oder sich auf § 53 des Urheberrechtsgesetzes beziehen. Im Bezug auf das Urteil des EuGH erklärt Solmecke: „Geschützt werden sie (die Nutzer) nur noch von § 53 des Urheberrechtsgesetzes. Dieser erlaubt Vervielfältigung zum Zweck einer Privatkopie. Dies allerdings nur, wenn es sich nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt“. Da es sich bei aktuellen Serien und Kinofilme in der Regel immer um rechtswidrige Vorlagen handelt, kann jedoch auch dieser Paragraph seine Gewichtung verlieren.
Wir empfehlen im Falle einer Schadensforderung einen Anwalt hinzuzuziehen, der auf Internetrecht spezialisiert ist. Nur mit dessen Erfahrung und fachkundiger Beratung können sich betroffene Personen sicher sein, die bestmöglichen rechtlichen Schritte zu gehen.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt
Einige Rechtsschutzversicherungen bieten einen Zusatzbaustein an, der in Fällen von Urheberrechtsverletzungen schützt.Zu den Leistungen dieses Bausteins zählt unter anderem einBeratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen und ein Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung bei Urheberrechtsverletzungen.
So erkennen Nutzer illegale Anbieter
Illegale Streaming-Anbieter im Internet gibt es wie Sand am Meer. Manchmal erkennt man sie auf den ersten Blick, jedoch nicht immer. Besonders schwierig ist es, wenn man sich ansonsten wenig im Internet bewegt.
Merkmale für illegale Streaming-Anbieter:
- brandaktuelle Serien und Kinofilme werden angeboten
- schlechte Filmqualität, oft direkt im Kino mitgefilmt
- das Impressum fehlt
- Kontaktmöglichkeiten fehlen
- aktuelle Filme und Serien sind vollkommen kostenlos
- keine Streaming-App im App-Store
Wo legal streamen?
Die Masse an Anbietern legaler Streamingportalen ist mittlerweile breit gefächert. Die Angebote beginnen bei 7,99 Euro und die Abonnements können monatlich gekündigt werden. Oft gibt es sogar einen oder mehrere kostenlose Probemonate. Die Qualität der angebotenen Filme und Serien ist zudem weitaus besser, als bei illegalen Streaming-Plattformen. Filme, die jedoch aktuell im Kino laufen, können auch nur dort legal geschaut werden.
Seriöse und bekannte Streaming-Anbieter:
- Netflix
- Amazon Prime
- Disney+
- Sky
Der Fall „Filmspeler“ vor Gericht
Im April 2017 musste sich der niederländische Anbieter “Filmspeler” aufgrund seiner angebotenen, gleichnamigen Multimedia-Box vor Gericht verantworten. Mit dieser Box war es den Nutzern möglich, Inhalte aus dem Internet direkt auf den Fernseher abzuspielen, beziehungsweise zu streamen. Der Filmspeler verfügte über vorprogrammierte Programme, mit denen nicht nur Filme und Serien von seriösen und kostenpflichtigen Seiten auf den Fernseher übertragen werden konnten. Auch das Streaming von kostenpflichtigen Sportübertragungen, Filmen und Serien war durch diese Programme vollkommen kostenlos möglich. Und damit warb der Anbieter auch massiv im Internet.
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass allein schon der Vertrieb der Multimedia-Box illegal ist. Die Funktionen des Filmspeler ermöglichen dem EuGH zufolge eine “öffentliche Wiedergabe” multimedialer Inhalte – diese steht jedoch nur dem Rechteinhaber zu. Zudem wurde verlautet, dass auch die Nutzer der Multimediabox keinen Schutz zu erwarten brauchen, da diese sich wissentlich und freiwillig illegalen Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken verschafften.
Das Urteil gilt allgemein als rechtsweisend – sowohl für Streaming-Anbieter, als auch für Nutzer der illegalen Dienste.
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von Nina Bruckmann
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